Ich möchte unser Regelwerk nun endlich den Boxenausfahrten anpassen.
Bei der Boxenausfahrt ist es primär das Ziel, die Linie oder andere Markierung direkt zwischen Ausfahrt und Strecke nicht zu überfahren.
Diese Markierung gilt als überfahren wenn auch nur 1 Rad über die Markierung ragt.
Die Markierungen ab der Limiterlinie bis zur Strecke (meistens ins Gras, zur Leitplanke) dürfen nicht zum Vorteil genutzt werden. Bei Fahrfehlern und klar erkennbaren natürlichen Übertritten ohne Vorteil werden hier keine Strafen verhängt.
Sollte jedoch daraus eine Gefährung entstehen (schleudern in den Verkehr, blocken der nachfolgenden Fahrzeuge), so ist in Einzelfällen eine Strafe möglich.
Wer auf Nummer sicher gehen will, bleibt einfach in dem weißen Fenster.
Bei der Boxenausfahrt ist es primär das Ziel, die Linie oder andere Markierung direkt zwischen Ausfahrt und Strecke nicht zu überfahren.
Diese Markierung gilt als überfahren wenn auch nur 1 Rad über die Markierung ragt.
Die Markierungen ab der Limiterlinie bis zur Strecke (meistens ins Gras, zur Leitplanke) dürfen nicht zum Vorteil genutzt werden. Bei Fahrfehlern und klar erkennbaren natürlichen Übertritten ohne Vorteil werden hier keine Strafen verhängt.
Sollte jedoch daraus eine Gefährung entstehen (schleudern in den Verkehr, blocken der nachfolgenden Fahrzeuge), so ist in Einzelfällen eine Strafe möglich.
Wer auf Nummer sicher gehen will, bleibt einfach in dem weißen Fenster.
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